Der Kunde versichert, dass sein Hund geimpft, behördlich angemeldet und ausreichend haftpflicht versichert ist. Auf Verlangen hat der Kunde Impfpass, Anmeldebescheinigung und Police der Haftpflichtversicherung vorzuzeigen. Bei gefährlichen Hunden im Sinne der Landeshundesverordnung Schleswig-Holstein ist eine Haltungserlaubnis vorzulegen.
Darüber hinaus versichert der Kunde, dass der Hund/ Betreuungstier keine ansteckenden Krankheiten und/ oder Parasiten hat. Chronische Krankheiten sind uns vor der Aufnahme des Tieres mitzuteilen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet uns über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit des Hundes vor der Aufnahme zu informieren. Hat der Hund seit dem letzten Aufenhalt schlechte Erfahrungen gemacht ( z.B. eine Beißerei ), ist dies unbedingt vor dem nächsten Besuch mitzuteilen.
Eine Haftung von N. Sorge und S. Grimm für Körper- oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er sich in der Betreuungseinrichtung befindet.
Der Kunde überträgt den Betreibern im Krankheitsfall des Tieres die Wahl eines Tierarztes und erstattet die angefallenen Kosten nach Vorlage der entsprechenden Rechnung.
Die vergütung für die Dienstleistung wird sofort bei Abholung des Tieres in bar fällig.
Nach verbindlicher Zusage des Betreuungszeitraums fällt ein Ausfallentgelt an, wenn das Tier nicht in die Betreuung gebracht wird. Diese Ausfallentgelt berechnet sich wie folgt:
über 21 Tage 0,- Euro der Gesamtsumme
21 Tage bis 14 Tage 24% der Gesamtsumme
14 Tage bis 10 Tage 60% der Gesamtsumme
10 Tage bis 1 Tag 80% der Gesamtsumme
Am Tag der Betreuung 100% der gesamtsumme